Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ

Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.

Wenn Sie nach dem aktuellen Stand Biomasse in Heizwerke größer 7,5 MW Gesamtfeuerungswärmeleistung liefern, kommt man nicht drum herum, sich mit dem Thema Zertifizierung von Biomasse auseinander zu setzen.

Heizwerke größer 7,5 MW Leistung
Fakt ist, ab Gültigkeit der nationalen Verordnungen muss bzw. kann man nur zer­tifizierte Biomasse liefern. Die oft genannte RED III „Erneuerbare Energierichtlinie“ bildet die Basis für die zu erreichenden Ziele der EU. Diese verpflichtet die Mitgliedsstaaten der EU-27 die Vorgaben über entsprechende nationale Verordnungen umzusetzen.
Dies betrifft die beiden Verordnungen „NLAV“, also die „nachhaltige landwirtschaftliche Ausgangsstoffe-Verordnung“ sowie die „NFBio“, die „nachhaltige forstwirtschaftliche Biomasse-Verordnung“, wo feste, flüssige und gasförmige Kraft- und Brennstoffe behandelt werden.

Begutachtungsfrist endete mit 24. November 2025
Diese beiden Verordnungen des BMLUK befanden sich bis 24. November 2025 in der Begutachtung. Somit liegen die Stellungnahmen von Interessensvertretungen und Stakeholder dem Ministerium vor. Nun liegt es in der Hand des Ministeriums, die notwendigen Verordnungen zu erlas­sen. Realistischerweise sollte dies in den darauffolgenden vier bis max. sechs Wochen abgeschlossen sein.

Nationale Risikobewertung
Die mit der RED III in Verbindung stehen­de nationale Risikobewertung für Biomas­se aus nicht nachhaltiger Erzeugung wurde noch nicht endgültig fertiggestellt. Sie ermöglicht bei einer „low-risk“- Bewertung – also die Einstufung mit nied­rigem Risiko – vereinfachte Verfahren bei der Selbsterklärung der Waldbe­wirtschafter. Es ist jedoch anzumerken, dass diese Selbsterklärung nur ein Jahr gültig ist, und somit jedes Jahr vom Waldbewirtschafter erneuert werden muss.

Vorschau zu den Verordnungen
Nach den uns vorliegenden Informationen wird ein pragmatischer Weg für Österreich eingeschlagen. Die Umsetzung der RED III-Vorgaben von Brüssel soll im notwendigen Maße, ohne Zusätze kommen. Ergänzt wurden die Vorschläge, ge­genüber den Vorgängerrichtlinien um die Berücksichtigung des Kaskadenprinzips, wonach geerntetes Holz primär der stofflichen Nutzung zuzuführen ist und die thermische Verwertung als letzte Stufe der Wertschöpfungskette (Kaskade) erfolgen darf.
Es wird eine Gleichbehandlung in der energetischen Nutzung von festen, flüssi­gen und gasförmigen Stoffen festgelegt. Somit wird die gasförmige Nutzung aus Biomasse den Feststoffen gleichgestellt. Neu aufgenommen werden Definitionen zu Waldarten, und die Vorgabe für Nutzungen nach den Grundsätzen der nachhaltigen Forstwirtschaft. Für Gebiete mit biologischer Vielfalt werden sind zum Schutz von Lebensräumen neue Definitionen aufgenommen.
Aktuell erfolgt noch eine politische Abstimmung, anschließend ist die Verabschiedung im Ministerrat und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vorgesehen.

 

 

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