Mit der Einführung der Nachhaltigkeitsverpflichtung für Heizwerkbetreiber über 20 MW Gesamtfeuerungswärmeleistung ab 30. Dezember 2023 wurde auch die Zertifizierung für Lieferanten und Händler von Biomasse-Heizwerken gefordert.
Aktuell gültig – RED II
Anlagenbetreiber ab einer Brennstoffwärmeleistung von 20 MW sind verpflichtet nachzuweisen, dass eingesetzte Biomasse aus nachhaltiger Produktion stammt. Mittlerweile haben 200 Biomas-se-Heizunternehmen Nachhaltigkeitszertifizierungen nach SURE bei den derzeit 16 in Österreich registrierten Zertifizierungsstellen nach dem RED II-Standard durchgeführt. Weitere Anlagen werden in den nächsten Monaten folgen. Eine ebenso gleich große Zahl an Hackguterzeugern ist zwischenzeitlich nach SURE zertifiziert. Mit der Einführung von RED III (voraussichtlich mit Mai 2025) wird die Schwelle für die Nachweispflicht von 20 auf 7,5 MW gesenkt und neue Kriterien implementiert.
Anforderungen an vorgelagerte Unternehmen
Unternehmen (Händler, Verarbeitungsbetriebe) haben sich zum Nachweis der Nachhaltigkeitskriterien für Treibhausgas-Einsparungen in Bezug auf die von ihnen gelieferte oder verwendete forstwirtschaftliche Biomasse einer Zertifizierungsstelle zu bedienen. Aus diesem Grund musste eine große Zahl an Hackguterzeugern, die einen Handel mit dem An- und Verkauf von Biomasse durchführen und Forstunternehmen mit Handelsaktivitäten sich im Rahmen eines anerkannten Zertifizierungssystems zertifizieren lassen. Wer bis jetzt versucht hat als reiner Dienstleister mit Lohnhackung oder als Holzschlägerungsunternehmen ohne Handel seine Kunden bedienen zu können, muss sich überlegen, ob mit dem Absenken der Nachweisschwelle von 20 auf 7,5 MW dies in Zukunft weiterhin möglich ist.