Anbaugeräte mit 3 m Arbeitsbreite und Transportbreite bis 3,30 m
In vielen Betrieben sind 3-Meter-Geräte eine sehr verbreitete und gängige Größe für landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen. Diese verfügen in der Regel über eine Arbeitsbreite von 3 Metern, sind
für den Transport auf der Straße meist 3,20 bis 3,30 Meter breit. Daher gelten für diese Geräte nicht die normalen Bestimmungen, die bis zu einer Breite von 3 Meter gültig sind.
Bisher
Für den Gerätetransport bei Nacht (Dunkelheit) und schlechter Sicht galt für Anbaugeräte zwischen 3,01 m bis 3,30 m ein Fahrverbot. Ebenso galt für diese Geräte auf engen und kurvenreichen Strecken die Notwendigkeit eines vorfahrenden Begleitfahrzeugs.
Neu
Mit der 69. KDV-Novelle (Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung) wurde Ende März 2024 ein lang thematisiertes Problem durch den Gesetzgeber gelöst. Das vorhin angeführte Fahrver-bot bei Dunkelheit und schlechter Sicht und die Notwendigkeit eines Begleitfahrzeuges auf engen und kurvenreichen Straßen wurde durch die Einführung von gesonderten Kennzeichnungen bzw. festgelegter Bedingungen aufgehoben. Für die Lenker dieser Anbaugeräte und für gezogene Geräte besteht daher eine besondere Verantwortung. Die Einhaltung der neuen gesetzlichen Vorgaben ist daher besonders wichtig.