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Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.

Im Oktober 2023 hat der Nationalrat eine Novelle des Forstgesetzes beschlossen. In dieser wird laut dem Landwirtschaftsministerium die nachhaltige Waldbewirtschaftung weiterentwickelt und der Weg zu klimafitten Wäldern gestärkt. Im Fokus stehen der Klimawandel, die Wild- und Lawinenverbauung, Waldbrand und die Ökologie.

Anpassung an den fortschreitenden Klimawandel und ökologische Orientierung
Es wurde die dauerhafte Erhaltung der Kohlenstoffaufnahme- und Kohlenstoffspeicherfähigkeit des Waldes als Ziel verankert und die Wohlstandsfunktion des Waldes als Förderziel festgelegt. Der Götterbaum ist als invasive gebietsfremde Art gelistet und gilt künftig nicht mehr für die forstliche Nutzung und zur Neubewaldung als geeignet.

Anlage von Agroforstflächen
Die Aufnahme von Agroforstflächen in das Forstgesetz schafft die Möglichkeit, dass diese Flächen – analog zu Kurzumtriebsflächen oder Christbaumkulturen – rechtlich nicht zu Wald werden. Wichti­ge Agroforstflächen sind die sogenannten Mehrnutzungshecken. Darunter sind Flä­chen von forstlichen und nicht forstlichen Bäumen und Sträuchern zu verstehen, die sich durch Multifunktionalität auszeichnen, wie beispielsweise Obstgehölze. Mehrnutzungshecken schützen den Boden vor Austrocknung und Winderosion. Sie wirken sich positiv auf das Kleinklima und den lokalen Wasserhaushalt aus und verbessern die Biodiversität. Damit diese Fläche nicht zu einer Waldfläche wird, muss man die beabsichtigte Betriebsform binnen zehn Jahren nach Errichtung der Behörde melden. Eine Meldung der Betriebsform „Agroforstfläche“ ist nur für solche Flächen möglich, die seit dem 1. Jänner 2023 bewusst in der Natur angelegt wurden. Durch Naturverjüngung entstandene Flächen sind nicht umfasst.

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