Strafe für Handy am Steuer seit 1. Mai 2023 auf 100 Euro verdoppelt
Mit der 41. Novelle zum KFG (Kraftfahrgesetz) wurde die Organstrafe bei Verstößen in Zusammenhang einer Handynutzung auf 100 Euro verdoppelt.
In welchen Fällen ist die Verwendung von Mobiltelefonen (Smartphone) beim Fahren erlaubt, in welchen Fällen verboten?
Telefonieren während der Fahrt:
Das Telefonieren während der Fahrt ist nur mit Benützung einer Freisprecheinrichtung zulässig. Unter den Begriff „Telefonieren“ fallen sowohl die Führung des Gesprächs als auch alle Handlungen zum Aufbau und zur Beendigung des Gesprächs. Daher ist sowohl das Annehmen eines Telefonates als auch das aktive Anrufen während der Fahrt nur erlaubt, sofern für das Telefonieren eine Freisprecheinrichtung verwendet wird. Wird während der Fahrt mit Freisprecheinrichtung telefoniert, muss das Handy nicht im Wageninneren befestigt sein.
Wer während des Fahrens ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, wird seit Mai 2023 mit einem Organmandat von 100 Euro bestraft. Wenn die Bezahlung dieses Strafbetrags verweigert wird, erfolgt eine Anzeige an die Behörde. Die Geldstrafe im Zuge einer Anzeige erhöht sich, aus diesem Grund empfehlen wir eine sofortige Begleichung des Organmandats.
Freisprecheinrichtungen sind Zusatzeinrichtungen für Mobiltelefone, die das Führen eines Telefongesprächs während des Fahrens mit einem Kraftfahrzeug ermöglichen, wobei beide Hände des Lenkers frei bleiben. Grundsätzlich dürfen fixe und mobile Freisprecheinrichtungen verwendet werden, die jedoch bestimmten Anforderungen entsprechen müssen.
Fixe Freisprecheinrichtungen müssen eine Vorrichtung zur Befestigung
von Mobiltelefonen im Wageninneren enthalten. Diese Vorrichtung muss so ausgeführt sein, dass der Lenker nach dem Einbau der Freisprecheinrichtung die maßgeblichen Funktionen des Mobiltelefons mit einer Hand bedienen kann, ohne die beim Lenken erforderliche Körperhaltung wesentlich zu ändern.