Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ

Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.

Dass man nach einem Verkehrsunfall, vor allem wenn Personen verletzt wurden, stehen bleiben muss, ist bekannt.

Doch was ist bei einem Blechschaden?
Auf dem beschädigten Fahrzeug einen Zettel mit den Daten an der Windschutzscheibe hinterlassen? Keine gute Idee! Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht für das Verhalten nach einem Verkehrsunfall vor, dass „ohne unnötigen Aufschub“ die nächste Polizeidienststelle zu verständigen ist. Diese Verständigung ist nur dann nicht nötig, wenn die am Unfall Beteiligten einander ihren Namen und Anschrift nachgewiesen haben. Die Rechtsprechung ist bei der Auslegung des Begriffs „ohne unnötigen Aufschub“ streng: Eine Meldung eine halbe Stunde nach dem Schadensereignis wird bereits als zu spät angesehen. Es drohen Strafen von 36 bis 2.180 Euro. Eine Fahrerflucht kann auch aus anderem Grund recht teuer werden, denn die Haftpflichtversicherung könnte die Zahlung der Reparatur des verursachten Schadens ablehnen, denn nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist an der Unfallaufklärung mitzuwirken.
Wer sich daher vom Unfallort einfach entfernt, begeht eine Obliegenheitsverletzung. Die polizeiliche Meldung bei einem Verkehrsunfall ist unabhängig von Verschulden zu erstatten. Wenn beispielsweise der schuldige Unfallgegner den Identitätsnachweis verweigert, dann wäre auch ein unschuldiger Fahrzeuglenker zur Meldung verpflichtet.
Bitte beachten Sie daher die Meldepflicht!

Dieser Beitrag wurde von Mag. Marlies Teufel, Rechtsanwältin in Gaming (NÖ) zur Verfügung gestellt.

 

 

Unsere Hauptsponsoren: