Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ

Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.

Der Wunsch nach breiter Bereifung zur Schonung des Bodens ist bei Ladewagen, Abschiebewagen, Güllefässern, Festmist- und Kompoststreuern oder ähnlichem ein sehr großer. Aus diesem Grund sind landwirtschaftliche Anhänger über 2,55 m Breite (gesetzlich erlaubte Abmessung) im Steigen begriffen. Die Überschreitung der Breite für diese Anhänger darf nur für Reifen und Radabdeckungen und bis maximal 3,0 m erfolgen. Andere Bauteile, wie der Rahmen, müssen innerhalb von 2,55 m sein. Im Gegenzug dürfen gezogene Geräte wie z.B. gezogene Sämaschine, gezogener Schwader, gezogene Ballenpresse auch beim Rahmen eine Breite bis 3,0 m aufweisen.

Für landwirtschaftliche Anhänger über 2,55 m Breite besteht folglich indirekt die Verpflichtung zur Anmeldung (Zulassung mit amtlichen Kennzeichen), weil ein nicht zum Verkehr zugelassener Anhänger mit 25 km/h oder 10 km/h an die gesetzlich erlaubten Abmessungen (max. 12 m Länge, max. 2,55 m Breite und max. 4 m Höhe) gebunden ist. Diese Regelung gilt für alle Fahrzeughalter gleich.
WICHTIG: Wer über die Breite von 2,55 m hinaus geht, benötigt einen zum Verkehr zugelassenen Anhänger! Das heißt, der Anhänger muss für mindestens 25 km/h, besser für 40 km/h erlaubter Geschwindigkeit tauglich sein. Dies wird durch eine Typgenehmigung, Einzelgenehmigung oder CoC-Konformitätserklärung bescheinigt. Anschließend kann der Anhänger zum Verkehr zugelassen werden. Die Genehmigung erhalten Sie bei der zuständigen Landesregierung oder sie wird vom Hersteller mitgeliefert.

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